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PatAnwO § 13 Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft

Patentanwaltsordnung

(1) Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird auf Antrag erteilt.

(2) Ein Antrag darf nur aus den in diesem Gesetz bezeichneten Gründen abgelehnt werden.

(3) u. (4) (weggefallen)

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 22/07
24. April 2008
I-6 U 22/07 24. April 2008