(1) Berufsgerichtliche Maßnahmen sind
- 1.
-
Warnung, - 2.
-
Verweis, - 3.
-
Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, - 4.
-
Ausschließung aus der Patentanwaltschaft.
(2) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.