PatG § 11

Patentgesetz

Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf

1.
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
2.
Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen;
2a.
die Nutzung biologischen Materials zum Zweck der Züchtung, Entdeckung und Entwicklung einer neuen Pflanzensorte;
2b.
Studien und Versuche und die sich daraus ergebenden praktischen Anforderungen, die für die Erlangung einer arzneimittelrechtlichen Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union oder einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten erforderlich sind;
3.
die unmittelbare Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken auf Grund ärztlicher Verordnung sowie auf Handlungen, welche die auf diese Weise zubereiteten Arzneimittel betreffen;
4.
den an Bord von Schiffen eines anderen Mitgliedstaates der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums stattfindenden Gebrauch des Gegenstands der patentierten Erfindung im Schiffskörper, in den Maschinen, im Takelwerk, an den Geräten und sonstigem Zubehör, wenn die Schiffe vorübergehend oder zufällig in die Gewässer gelangen, auf die sich der Geltungsbereich dieses Gesetzes erstreckt, vorausgesetzt, daß dieser Gegenstand dort ausschließlich für die Bedürfnisse des Schiffes verwendet wird;
5.
den Gebrauch des Gegenstands der patentierten Erfindung in der Bauausführung oder für den Betrieb der Luft- oder Landfahrzeuge eines anderen Mitgliedstaates der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums oder des Zubehörs solcher Fahrzeuge, wenn diese vorübergehend oder zufällig in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gelangen;
6.
die in Artikel 27 des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. 1956 II S. 411) vorgesehenen Handlungen, wenn diese Handlungen ein Luftfahrzeug eines anderen Staates betreffen, auf den dieser Artikel anzuwenden ist.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4c O 39/16
11. Juli 2019
4c O 39/16 11. Juli 2019
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 U 66/18
9. Mai 2019
2 U 66/18 9. Mai 2019
Urteil vom Landgericht Hamburg (27. Zivilkammer) - 327 O 389/16
10. August 2017
327 O 389/16 10. August 2017
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 19/16
6. Oktober 2016
I-2 U 19/16 6. Oktober 2016
Urteil vom Landgericht Braunschweig (9. Zivilkammer) - 9 O 2539/15
5. August 2016
9 O 2539/15 5. August 2016
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 54/04
17. Dezember 2015
I-2 U 54/04 17. Dezember 2015
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 3/14
30. Oktober 2014
I-2 U 3/14 30. Oktober 2014
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 6 U 89/13
23. Juli 2014
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Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 6 W 72/12
16. Oktober 2012
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Urteil vom Landgericht Mannheim - 7 O 327/08
10. Juli 2009
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