Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in Anhang 2a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.
PAuswV § 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Referenzen
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