Das elektronische Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises ist mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet und benötigt für die Datenübertragung die Energieversorgung durch Lesegeräte.
PAuswV § 13 Schnittstelle des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Referenzen
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