PAuswV Anhang 4 Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten

Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1476)


Nr. Bezeichnung der Systemkomponente Verpflichtung/Option  1 Elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium auf der Ausweiskarte (Hard- und Software) Verpflichtung für den Ausweishersteller  2 Hardware zur Erfassung und Echtheitsbewertung von Fingerabdrücken Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden
 3 Software zur Erfassung, Echtheitsbewertung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden
 4 System zur sicheren Übermittlung des Lichtbildes von Dritten an die Personalausweisbehörde Verpflichtung für die Personalausweisbehörden, welche das Lichtbild gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 von Dritten erhalten  5 Erfassungsstation zur Fertigung des Lichtbildes Verpflichtung für die Personalausweisbehörden, die das Lichtbild gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 selbst fertigen  6 Modul für die Datenübermittlung von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden
 7 Modul zur Sicherung der Authentizität und Vertraulichkeit der Antragsdaten Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden
 8 Änderungs- und Visualisierungmodul für den Änderungs- und Visualisierungsdienst in den Personalausweisbehörden Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden
 9 Kartenlesegeräte für die Nutzung im Rahmen des § 18 des Personalausweisgesetzes Optionale Durchführung durch den Anbieter dieser Geräte. 10 eID-Client Optionale Durchführung durch den Anbieter dieser Software. Empfehlung des Einsatzes zertifizierter Software an den Ausweisinhaber 11 Hard- und Software zur Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises oder des Vor-Ort-Auslesens bei den Diensteanbietern oder ihrer Auftragnehmer (eID-Server) Verpflichtung für den Diensteanbieter oder dessen Auftragnehmer

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