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PBefG § 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr

Personenbeförderungsgesetz

(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über

1.
Grundpreise, Kilometerpreise und Zeitpreise,
2.
Zuschläge,
3.
Vorauszahlungen,
4.
die Abrechnung,
5.
die Zahlungsweise und
6.
die Zulässigkeit von Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich.
Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen.

(2) Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich sind nur zulässig, wenn

1.
ein bestimmter Zeitraum, eine Mindestfahrtenzahl oder ein Mindestumsatz im Monat festgelegt wird,
2.
eine Ordnung des Verkehrsmarktes nicht gestört wird,
3.
die Beförderungsentgelte und -bedingungen schriftlich vereinbart sind und
4.
in der Rechtsverordnung eine Pflicht zur Genehmigung oder Anzeige vorgesehen ist.

(3) Bei der Festsetzung der Beförderungsentgelte und -bedingungen sind § 14 Abs. 2 und 3 sowie § 39 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.

(4) Die ermächtigten Stellen können für einen Bereich, der über den Zuständigkeitsbereich einer die Beförderungsentgelte und -bedingungen festsetzenden Stelle hinausgeht, in gegenseitigem Einvernehmen einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbaren.

(5) Für die Anwendung der Beförderungsentgelte und -bedingungen gilt § 39 Abs. 3 entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 11 N 22.940
3. April 2023
11 N 22.940 3. April 2023
Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (3. Senat) - 3 K 196/19
16. Juni 2022
3 K 196/19 16. Juni 2022
Beschluss vom Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 Bs 113/19
1. Juli 2019
3 Bs 113/19 1. Juli 2019
Urteil vom Niedersächsisches Finanzgericht (3. Senat) - 3 K 15/18
5. Dezember 2018
3 K 15/18 5. Dezember 2018
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (7. Senat) - 7 A 10636/18
20. November 2018
7 A 10636/18 20. November 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 34/17
29. März 2018
I ZR 34/17 29. März 2018
Urteil vom Niedersächsisches Finanzgericht (11. Senat) - 11 K 236/17
24. Januar 2018
11 K 236/17 24. Januar 2018
Urteil vom Landgericht Köln - 33 O 42/17
9. Januar 2018
33 O 42/17 9. Januar 2018
Urteil vom Landgericht Bonn - 12 O 42/17
23. August 2017
12 O 42/17 23. August 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Senat für Bußgeldsachen) - 2 Ss (OWi) 60/17
31. März 2017
2 Ss (OWi) 60/17 31. März 2017