Im Sinne dieser Verordnung sind
- 1.
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Kennfarbe: zur Kennzeichnung von Pflanzgut dienende Farbe von Etiketten und Einlegern; die Kennfarbe ist bei
a) Basispflanzgut weiß, b) Zertifiziertem Pflanzgut blau, c) Vorstufenpflanzgut weiß mit einem von links unten nach rechts oben verlaufenden 5 mm breiten violetten Diagonalstreifen, d) Pflanzgut nicht zugelassener Sorten nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes orange; - 2.
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Knollenkrankheiten: an der Kartoffelknolle auftretende Krankheiten außer Viruskrankheiten; - 3.
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Pflanzgutklasse PBTC: Vorstufenpflanzgut aus Gewebekultur
(Pre-Basic Tissue
Culture); - 4.
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Pflanzgutklasse PB: Vorstufenpflanzgut (Pre-Basic Seed
Potatoes).