Anforderung
Vorstufenpflanzgut
der Klasse
Basispflanzgut
der Klasse
Zertifiziertes Pflanzgut
der Klasse
PBTCPBSSEEAB123456781FremdbesatzDie Anzahl der Pflanzen, die nicht hinreichend sortenecht sind oder einer anderen Sorte zugehören, darf je Hektar höchstens betragen:
0
2
2
4
8
16
16
2FehlstellenDie Anzahl der Fehlstellen darf auf 100 Pflanzstellen höchstens betragen:
15
15
20
20
20
3Krankheiten3.1Der Anteil der Pflanzen, die von folgenden Krankheiten befallen sind, darf im Durchschnitt von mindestens 5 Auszählungen je 100 Pflanzen höchstens betragen:3.1.1Schwarzbeinigkeit; als schwarzbeinige Pflanze gilt auch jede Stelle, an der Knollen oder Kraut von schwarzbeinigen Pflanzen liegen geblieben sind
0
0
0,1
0,4
0,6
1,0
1,2
3.1.2Viruskrankheiten; als viruskranke Pflanze gilt, außer im Falle des § 9 Absatz 3 auch der Nachwuchs nicht entfernter Knollen herausgereinigter Pflanzen sowie jede Stelle, an der Knollen oder Kraut von solchen Pflanzen liegengeblieben sind
0
0,1
0,2
0,4
0,6
1,0
2,0
____________
3.2
Der Feldbestand darf nicht mit Bakterieller Ringfäule, Schleimkrankheit und nicht mit Kartoffelkrebs befallen sein.
4
Schadorganismen
Der Feldbestand darf einen Befall der Vermehrungsfläche mit Kartoffelnematoden nicht erkennen lassen.
5
Abgrenzung
Der Feldbestand muss von allen anderen Kartoffelbeständen ausreichend abgegrenzt sein.
6
Beeinträchtigung des Feldbestandes durch viruskranke Nachbarbestände
Der Feldbestand muss von benachbarten Beständen oder Vorgewenden, die mit Viruskrankheiten befallen sind, so weit entfernt sein, dass der Feldbestand nicht infiziert werden kann; dies gilt nicht, wenn zu erwarten ist, dass bei einer anzuordnenden Prüfung des Pflanzgutes auf Viruskrankheiten keine Überschreitung des zulässigen Besatzes mit viruskranken Knollen festgestellt wird.