Die Nummern 1a, 5a und 7 der Anlage 3 Abschnitt A sind ab dem 31. Mai 2016 nicht mehr anzuwenden.
PflSchAnwV 1992 § 9 Anwendbarkeit von Vorschriften
Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.