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PflVG § 6 Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter

(1) Es ist verboten, ein Fahrzeug zu gebrauchen, für das die nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht.

(2) Ein Fahrzeug, dessen Halter nach § 2a Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 von der Versicherungspflicht befreit ist und für das keine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht, darf nur in einem Gebiet gebraucht werden, das

1.
keine öffentliche Straße im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist und
2.
aufgrund einer Rechtsvorschrift einzufrieden ist, um den Zugang von Unbefugten zu verhindern, oder als befriedetes Besitztum im Sinne des § 123 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Öffentlichkeit aufgrund einer Beschränkung nicht zugänglich ist.

(3) Ein Fahrzeug darf bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, nur gebraucht werden, wenn

1.
für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht und dieser Gebrauch des Fahrzeugs nicht im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheiten verletzt oder
2.
für diesen Gebrauch des Fahrzeugs Versicherungsschutz nach Maßgabe des § 5d besteht und das Fahrzeug in dem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird.

(4) Es ist verboten, einen nach den Absätzen 1 bis 3 verbotenen Gebrauch zu gestatten.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - VI ZR 117/24
3. Dezember 2024
VI ZR 117/24 3. Dezember 2024
Urteil vom Bundesgerichtshof - 4 StR 115/24
26. September 2024
4 StR 115/24 26. September 2024
Urteil vom Amtsgericht Augsburg - 9 Ds 309 Js 110435/24
17. Juli 2024
9 Ds 309 Js 110435/24 17. Juli 2024
Urteil vom Landgericht Flensburg (2. Große Strafkammer) - II KLs 106 Js 27021/20
2. April 2024
II KLs 106 Js 27021/20 2. April 2024
Urteil vom Landgericht Münster - 14 NBs 2/24
17. März 2024
14 NBs 2/24 17. März 2024
Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (9. Senat) - 9 A 2649/20.Z
19. Februar 2024
9 A 2649/20.Z 19. Februar 2024
Urteil vom Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) - 3a C 307/23
25. Januar 2024
3a C 307/23 25. Januar 2024
Endurteil vom Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.llm - 2 C 20/22
18. Januar 2024
2 C 20/22 18. Januar 2024
Beschluss vom Kammergericht (3. Strafsenat) - 3 Ws 1/24 HP, 3 Ws 1/24 HP - 121 HEs 1/24
12. Januar 2024
3 Ws 1/24 HP, 3 Ws 1/24 HP - 121 HEs 1/24 12. Januar 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 162/23
22. August 2023
3 StR 162/23 22. August 2023