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PhysTh-APrV § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt, soweit sich nicht aus § 16 Abs. 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes etwas anderes ergibt, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Krankengymnasten vom 7. Dezember 1960 (BGBl. I S. 885), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel X Sachgebiet D Abschnitt II Nr. 15 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1080), außer Kraft.

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