PKDBSa § 53 Wahlordnung

Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)

Die Einzelheiten der Wahl zu den Kassenorganen regelt das Kuratorium.

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