Die Einzelheiten der Wahl zu den Kassenorganen regelt das Kuratorium.
PKDBSa § 53 Wahlordnung
Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)
Referenzen
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