Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.
PMElekPrV § 3 Gliederung der Prüfung
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Prozessmanager Elektrotechnik/Geprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Process manager electric/electronics)
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
1.
Prozess- und Projektmanagement,
2.
Handlungsfeldübergreifende Fachaufgaben,
3.
Personalmanagement.
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens fünf Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.