Dieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.
PostG 1998 § 3 Anwendungsbereich
Postgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.