PostPersRG § 14 Grundsätze

Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost

(1) § 2 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend für:

1.
Ruhestandsbeamte, Versorgungsempfänger und frühere Beamte
a)
des ehemaligen Sondervermögens Deutsche Bundespost,
b)
des ehemaligen Teilsondervermögens Deutsche Bundespost POSTDIENST,
c)
des ehemaligen Teilsondervermögens Deutsche Bundespost POSTBANK und
d)
des ehemaligen Teilsondervermögens Deutsche Bundespost TELEKOM,
2.
Beschäftigte der Postnachfolgeunternehmen, denen aus einem Beamtenverhältnis Ansprüche auf Versorgung zustehen, und
3.
Hinterbliebene der in den Nummern 1 und 2 genannten Personen.

(2) Zur Finanzierung der Ansprüche der in Absatz 1 genannten Personen auf beamtenrechtliche Versorgung sowie Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen leisten die Postnachfolgeunternehmen nach Maßgabe des § 16 Beiträge an die Postbeamtenversorgungskasse.

(3) Unbeschadet des Absatzes 1 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die Gewährshaftung für

1.
die Versorgungsansprüche, die sich ergeben aus den Amtsverhältnissen nach § 19 Absatz 1 in der bis zum 5. Juni 2015 geltenden Fassung sowie aus den nach § 19 Absatz 2 Satz 1 in der bis zum 5. Juni 2015 geltenden Fassung sinngemäß weitergeltenden Verträgen,
2.
die beamtenrechtlich ausgestalteten Versorgungsansprüche, die sich aus Verträgen nach § 19 Absatz 3 in der bis zum 5. Juni 2015 geltenden Fassung ergeben, und
3.
die vor dem 1. Januar 1995 aus dem Tarifvertrag für die Postbetriebsärzte entstandenen Versorgungsansprüche.
Vertragsverlängerungen durch die Postnachfolgeunternehmen bleiben hierbei unberücksichtigt.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 4 K 1984/19
23. Juli 2020
4 K 1984/19 23. Juli 2020
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 1. Kammer) - 2 BvR 1137/14
2. Mai 2016
2 BvR 1137/14 2. Mai 2016
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 C 5/14
20. Mai 2015
6 C 5/14 20. Mai 2015
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 C 6/14
20. Mai 2015
6 C 6/14 20. Mai 2015
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 C 7/14
20. Mai 2015
6 C 7/14 20. Mai 2015
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 C 4/14
20. Mai 2015
6 C 4/14 20. Mai 2015