Preise auf Grund von Selbstkosten können ermittelt werden
- a)
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durch Vorkalkulationen als Selbstkostenfestpreise oder Selbstkostenrichtpreise, - b)
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durch Nachkalkulationen als Selbstkostenerstattungspreise, - c)
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durch Vorkalkulationen der Kosten einzelner und durch Nachkalkulationen der Kosten der übrigen Kalkulationsbereiche.