Die Erhebungen erfassen
- A.
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bei den Baubetrieben von höchstens 20.000 Unternehmen des Bauhauptgewerbes sowie bei Baubetrieben der anderen Unternehmen - jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger - - I.
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monatlich - 1.
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die tätigen Personen, - 2.
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die Arbeitsstunden, - 3.
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die Lohn- und Gehaltssummen, - 4.
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den Umsatz, - 5.
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den Auftragseingang;
- II.
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vierteljährlich - 1.
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den Auftragsbestand, - 2.
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(weggefallen)
- III.
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jährlich den Umsatz für das vorhergehende Jahr;
- B.
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bei den übrigen Baubetrieben - ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger - jährlich - I.
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für einen Berichtsmonat - 1.
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die tätigen Personen, - 2.
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die Arbeitsstunden, - 3.
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die Lohn- und Gehaltssummen, - 4.
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den Umsatz;
- II.
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für das vorhergehende Jahr -
den Umsatz;
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- C.
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bei ausbaugewerblichen Betrieben von Unternehmen des Ausbaugewerbes sowie der anderen Unternehmen und bei Bauträgern - I.
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bei höchstens 9.000 Betrieben - 1.
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vierteljährlich - a)
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die tätigen Personen, - b)
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die Arbeitsstunden, - c)
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die Lohn- und Gehaltssummen, - d)
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den Umsatz;
- 2.
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jährlich für das vorhergehende Jahr den Umsatz;
- II.
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bei höchstens 18.000 Betrieben, die nicht nach Ziffer I erfasst werden, jährlich - 1.
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für ein Berichtsvierteljahr - a)
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die tätigen Personen, - b)
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die Arbeitsstunden, - c)
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die Lohn- und Gehaltssummen, - d)
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den Umsatz;
- 2.
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für das vorhergehende Jahr den Umsatz.