Die Erhebungen erfassen jährlich
- I.
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bei höchstens 35.000 Unternehmen des Baugewerbes - 1.
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die tätigen Personen, jeweils auch nach Geschlecht, - 2.
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die Lohn- und Gehaltssummen, - 3.
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den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung, - 4.
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die Investitionen, - 5.
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den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;
- II.
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bei höchstens 12.000 Unternehmen des Baugewerbes - 1.
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die tätigen Personen, jeweils auch nach Geschlecht, - 2.
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den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung, - 3.
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die selbst erstellten Anlagen, - 4.
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die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres, - 5.
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den Material- und Wareneingang, - 6.
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die Kosten nach Kostenarten, - 7.
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die Umsatzsteuer, - 8.
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die Subventionen;
bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, von denen höchstens 6.000 befragt werden, werden nur die Sachverhalte nach den Nummern 1, 2 und 6 sowie zusätzlich die Investitionen erfasst.