Die Erhebungen erfassen
- A.
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monatlich bei den Betrieben der Wasserversorgung von höchstens 500 Unternehmen der Wasserversorgung sowie den Betrieben der Wasserversorgung aller anderen Unternehmen - 1.
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die tätigen Personen, - 2.
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die Arbeitsstunden, - 3.
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die Lohn- und Gehaltsummen;
- B.
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jährlich - I.
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bei höchstens 7.000 Unternehmen der Wasserversorgung, der Abwasser- und Abfallentsorgung und der Beseitigung von Umweltverschmutzungen für die Unternehmen, die fachlichen Unternehmensteile und die Betriebe - 1.
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die Investitionen, - 2.
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den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern, - 3.
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die tätigen Personen für die Betriebe der Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen;
- II.
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bei den nach Ziffer I erfassten Unternehmen - 1.
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für die Unternehmen und die fachlichen Unternehmensteile - a)
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die tätigen Personen, - b)
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die Arbeitsstunden, - c)
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die Lohn- und Gehaltsummen, - d)
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den Umsatz, - e)
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die selbst erstellten Anlagen, - f)
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die Aufwendungen für gemietete und gepachtete Anlagegüter, - g)
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den Materialverbrauch und Wareneinsatz, - h)
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die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres;
- 2.
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für die Unternehmen - a)
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die tätigen Personen, jeweils auch nach Geschlecht, - b)
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den Material- und Wareneingang, - c)
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die Kosten nach Kostenarten, soweit nicht nach Nummer 1 erfasst, - d)
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die Umsatzsteuer, - e)
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die Subventionen, - f)
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die Abgabe von Wasser, - g)
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den Wert der Ein- und Ausfuhr von Wasser;
- 3.
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für die fachlichen Unternehmensteile - a)
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die von anderen Unternehmen und den fachlichen Unternehmensteilen bezogenen Erzeugnisse und Dienstleistungen, - b)
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die Lieferungen und Leistungen an die fachlichen Unternehmensteile.