Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
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die Erhebung von Sachverhalten auszusetzen, sofern die Ergebnisse nicht mehr benötigt werden, - 2.
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zum Zwecke der Arbeitsersparnis die Berichtszeiträume zu verlängern.