Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997
Teil 1Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenTeil 2Gemeinsame ProjektumsetzungAbschnitt 1Projekttätigkeiten außerhalb des Bundesgebiets§ 3Zustimmung§ 4Überprüfung der VerifizierungAbschnitt 2Projekttätigkeiten im Bundesgebiet§ 5Zustimmung und Registrierung§ 6Bestätigung des VerifizierungsberichtsAbschnitt 3Sachverständige Stellen§ 7Sachverständige StellenTeil 3Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung§ 8Zustimmung§ 9ÜberprüfungsgesuchTeil 4Gemeinsame Vorschriften§ 10Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung§ 11Benennung eines Bevollmächtigten§ 12Mengenbeobachtung§ 13Rechtsverordnung zu Zustimmungsvoraussetzungen§ 14Gebühren und Auslagen§ 15BußgeldvorschriftenAnhang