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ProstSchG § 32 Kondompflicht; Werbeverbot

Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.

(2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf die Kondompflicht in Prostitutionsstätten, in sonstigen regelmäßig zur Prostitution genutzten Räumen und in Prostitutionsfahrzeugen durch einen gut sichtbaren Aushang hinzuweisen.

(3) Es ist verboten, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben

1.
unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,
2.
in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art des Trägermediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbedürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbesondere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen oder
3.
unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.
Dem Verbreiten steht das der Öffentlichkeit Zugänglichmachen gleich.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 18 L 464/24
19. August 2024
18 L 464/24 19. August 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 887/23
6. November 2023
3 L 887/23 6. November 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Augsburg - Au 5 K 22.1431
26. Oktober 2023
Au 5 K 22.1431 26. Oktober 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Augsburg - Au 5 K 22.1430
26. Oktober 2023
Au 5 K 22.1430 26. Oktober 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 372/22
13. Dezember 2022
3 StR 372/22 13. Dezember 2022
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (6. Senat) - 6 S 270/22
14. Oktober 2022
6 S 270/22 14. Oktober 2022
Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 579/22
6. Oktober 2022
3 L 579/22 6. Oktober 2022
Beschluss vom Verwaltungsgericht Stuttgart - 4 K 3478/22
15. September 2022
4 K 3478/22 15. September 2022
Urteil vom Bundesgerichtshof - 1 StR 437/21
10. Februar 2022
1 StR 437/21 10. Februar 2022
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 K 8461/18
17. November 2021
29 K 8461/18 17. November 2021