Zur Anzeige sind verpflichtet
- 1.
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jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, - 2.
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jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur Anzeige sind verpflichtet
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 87/16
27. Juli 2016
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I-3 Wx 87/16 | 27. Juli 2016 |