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PStG Inhaltsübersicht
Personenstandsgesetz
Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen§ 1Personenstand, Aufgaben des Standesamts§ 2StandesbeamteKapitel 2Führung der Personenstandsregister§ 3Personenstandsregister§ 4Sicherungsregister§ 5Fortführung der Personenstandsregister§ 6Aktenführung§ 7Aufbewahrung§ 8Verlust eines Personenstandsregisters§ 9Beurkundungsgrundlagen§ 10Auskunfts- und NachweispflichtKapitel 3EheschließungAbschnitt 1Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung§ 11Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt§ 12Anmeldung der Eheschließung§ 13Prüfung der Ehevoraussetzungen§ 14Eheschließung§ 15Eintragung in das EheregisterAbschnitt 2Fortführung des Eheregisters§ 16FortführungKapitel 4Begründung der Lebenspartnerschaft und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe§ 17Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft§ 17aUmwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre BeurkundungKapitel 5GeburtAbschnitt 1Anzeige und Beurkundung§ 18Anzeige§ 19Anzeige durch Personen§ 20Anzeige durch Einrichtungen§ 21Eintragung in das GeburtenregisterAbschnitt 2Besonderheiten§ 22Fehlende Angaben§ 23Zwillings- oder Mehrgeburten§ 24Findelkind§ 25Person mit ungewissem Personenstand§ 26Nachträgliche Ermittlung des PersonenstandesAbschnitt 3Fortführung des Geburtenregisters§ 27Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige FortführungKapitel 6SterbefallAbschnitt 1Anzeige und Beurkundung§ 28Anzeige§ 29Anzeige durch Personen§ 30Anzeige durch Einrichtungen und Behörden§ 31Eintragung in das SterberegisterAbschnitt 2Fortführung des Sterberegisters; Todeserklärungen§ 32Fortführung§ 33TodeserklärungenKapitel 7Besondere BeurkundungenAbschnitt 1Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle§ 34Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland§ 35Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland§ 36Geburten und Sterbefälle im Ausland§ 37Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen§ 38Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern§ 39Ehefähigkeitszeugnis§ 39aBescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft§ 40Zweifel über örtliche Zuständigkeit für BeurkundungAbschnitt 2Familienrechtliche Beurkundungen§ 41Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten§ 42Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern§ 43Erklärungen zur Namensangleichung§ 44Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft§ 45Erklärungen zur Namensführung des Kindes§ 45a(zukünftig in Kraft)Kapitel 8Berichtigungen und gerichtliches VerfahrenAbschnitt 1Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts§ 46Änderung einer Anzeige§ 47Berichtigung nach Abschluss der BeurkundungAbschnitt 2Gerichtliches Verfahren§ 48Berichtigung auf Anordnung des Gerichts§ 49Anweisung durch das Gericht§ 50Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte§ 51Gerichtliches Verfahren§ 52Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung§ 53Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen; BeschwerdeKapitel 9Beweiskraft und Benutzung der PersonenstandsregisterAbschnitt 1Beweiskraft; Personenstandsurkunden§ 54Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden§ 55Personenstandsurkunden§ 56Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden§ 57Eheurkunde§ 58Lebenspartnerschaftsurkunde§ 59Geburtsurkunde§ 60SterbeurkundeAbschnitt 2Benutzung der Personenstandsregister§ 61Allgemeine Vorschriften für die Benutzung§ 62Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht§ 63Benutzung in besonderen Fällen§ 64Sperrvermerke§ 65Benutzung durch Behörden und Gerichte§ 66Benutzung für wissenschaftliche Zwecke§ 67Einrichtung zentraler Register§ 68Mitteilungen an Behörden und Gerichte von Amts wegenKapitel 10Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten§ 69Erzwingung von Anzeigen§ 70Bußgeldvorschriften§ 71Personenstandsbücher aus Grenzgebieten§ 72(weggefallen)Kapitel 11Verordnungsermächtigungen§ 73Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 74Rechtsverordnungen der LandesregierungenKapitel 12Übergangsvorschriften§ 75Übergangsbeurkundung§ 76Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Altregister§ 77Fortführung, Aufbewahrung und Benutzung der Familienbücher§ 78(weggefallen)§ 79Altfallregelung