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Psych-PV Eingangsformel

Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie

Auf Grund des § 16 Satz 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1985 (BGBl. 1986 I S. 33) verordnet die Bundesregierung:

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