Eine vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnene Ausbildung zur "pharmazeutisch-technischen Assistentin" oder zum "pharmazeutisch-technischen Assistenten" wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.
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PTA-APrV § 19 Übergangsvorschriften
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
Referenzen
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