Gebühren werden auch für Nutzleistungen erhoben, die nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt worden sind, wenn die Gründe von demjenigen zu vertreten sind, der die Nutzleistung veranlaßt hat.
PTBAKostO § 1a Gebühr in besonderen Fällen
Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
Referenzen
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