bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
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Basispflanzgut, Zertifiziertes Pflanzgut, Standardpflanzgut - 1.1
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"EG-Norm" - 1.2
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Erzeugerland - 1.3
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Kennzeichen der Anerkennungsstelle - 1.4
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Name und Anschrift oder Betriebsnummer des Erzeugers - 1.5
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"Vitis L." - 1.6
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Pflanzgutart (§ 2 Nr. 1) - 1.7
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Kategorie - 1.8
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Sortenbezeichnung, gegebenenfalls Klon (Bei Pfropfreben ist diese Angabe für die Unterlage und das Edelreis erforderlich.) - 1.9
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Bezugsnummer der Partie (§ 2 Nr. 15) - 1.10
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Inhalt (Stückzahl) - 1.11
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Länge – nur bei veredelungsfähigen Unterlagsreben - 1.12
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Erntejahr (bei Edelreisern und Unterlagsreben das Jahr des Aufwuchses; bei Pfropfreben und Wurzelreben das letzte Rebschuljahr) - 2
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Anerkanntes Vorstufenpflanzgut - 2.1
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Angaben nach den Nummern 1.1 bis 1.6 und 1.8 bis 1.12 - 2.2
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"Vorstufenpflanzgut" - 3
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Kleine Mengen - 3.1
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Mehr als ein Stück - 3.1.1
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Angaben nach Nummer 1 - 3.2
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Nur ein Stück
- 3.2.1
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Angaben nach den Nummern 1.1 bis 1.5 und 1.8.