Im Anhang sind die Beträge des Aktivpostens 3 „Forderungen an Kunden“ gesondert nach folgenden Restlaufzeiten aufzugliedern:
- 1.
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bis drei Monate, - 2.
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mehr als drei Monate bis sechs Monate, - 3.
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mehr als sechs Monate bis zwölf Monate, - 4.
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mehr als zwölf Monate.