RegG § 1 Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs

(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

(2) Die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (17. Kammer) - 17 K 2383/19
28. Januar 2020
17 K 2383/19 28. Januar 2020
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 620/17
31. Juli 2018
3 StR 620/17 31. Juli 2018