RheinSchPersV § 6.01 Geltungsbereich

Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

Dieser Teil regelt die Patentpflicht für die Schifffahrt auf dem Rhein für die jeweilige Fahrzeugsart und -größe und die zu durchfahrende Strecke sowie die Bedingungen für den Erwerb der Patente.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von