Ohne Rücksicht auf die betreffende Patentart sind spezifische Streckenkenntnisse darüber hinaus zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) erforderlich.
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RheinSchPersV § 7.05 Streckenkundepflichtige Strecke
Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein
Referenzen
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