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RheinSchPersV § 7.05 Streckenkundepflichtige Strecke

Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

Ohne Rücksicht auf die betreffende Patentart sind spezifische Streckenkenntnisse darüber hinaus zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) erforderlich.

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