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RheinSchPersV Anlage D5 Als gleichwertig anerkannte Schiffsführerzeugnisse

Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

(Fundstelle: BGBl. II 2017, 324)



Die Liste der als gleichwertig anerkannten Schiffsführerzeugnisse und der dazu gehörigen Informationen über die aus stellenden Behörden und die Muster werden von der ZKR auf der Website www.ccr-zkr.org bekannt gemacht.

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