- 1.
-
Die Strecke, die von der Revierzentrale Oberwesel gewahrschaut wird (Wahrschaustrecke), befindet sich im Bereich von km 548,50 bis km 555,43 (Anlage 9).
- 2.
-
An der Strecke Oberwesel – St. Goar sind folgende Signalstellen eingerichtet: Signalstelle A: km 550,57, linkes Ufer, am Ochsenturm bei Oberwesel; Signalstelle B: km 552,80, linkes Ufer, am Kammereck; Signalstelle C: km 553,61, linkes Ufer, am Betteck; Signalstelle D: km 554,34, linkes Ufer, gegenüber der Loreley („Die Lützelsteine“); Signalstelle E: km 555,43, linkes Ufer, an der Bank. - 3.
-
Der Bergfahrt wird die Annäherung von Talfahrern – mit Ausnahme von Kleinfahrzeugen – an den Signalstellen A, C, D und E angezeigt. Jede dieser Signalstellen zeigt der Bergfahrt ihre Lichtzeichen auf übereinander stehenden Feldern, die folgenden Teilstrecken zugeordnet sind:
Feld Nummer der Teilstrecke Oberstromgrenze der Teilstrecke Unterstromgrenze der Teilstrecke Signalstelle A: am Ochsenturm oben 1 km 548,50 km 549,50 unten 2 km 549,50 km 550,57 Signalstelle C: am Betteck oben 3 km 550,57 km 551,30 Mitte 4 km 551,30 km 552,40 unten 5 km 552,40 km 553,60 Signalstelle D: gegenüber der Loreley („Die Lützelsteine“) oben 4 km 551,30 km 552,40 Mitte 5 km 552,40 km 553,61 unten 6 km 553,61 km 554,34 Signalstelle E: an der Bank oben 6 km 553,61 km 554,34 unten 7 km 554,34 km 555,43 - 4.
-
Die Zeichen an den Signalstellen bedeuten für die ihnen zugeordneten Teilstrecken: - a)
-
Drei weiße, ein Dreieck bildende Lichtlinien (Bild 1): In der Teilstrecke fährt mindestens ein Verband mit einer Länge über 110 m zu Tal. - b)
-
Zwei dachförmig gegeneinander geneigte weiße Lichtlinien (Bild 2): In der Teilstrecke fährt mindestens ein Verband mit einer Länge bis 110 m oder ein Fahrzeug mit einer Länge über 110 m oder mit einer Breite über 15 m zu Tal. - c)
-
Eine nach rechts geneigte weiße Lichtlinie (Bild 3): In der Teilstrecke fährt mindestens ein Fahrzeug mit einer Länge bis 110 m zu Tal. - d)
-
Eine waagerechte weiße Lichtlinie (Bild 4): In der Teilstrecke befindet sich kein Talfahrer.
- 4.
-
Ferner können an den Signalstellen folgende Zeichen gezeigt werden: - a)
-
an der Signalstelle A - aa)
-
ein weißes Licht, nur für die Talfahrt sichtbar: den Talfahrern wird mitgeteilt, dass die Lichtwahrschau in Betrieb ist. - bb)
-
zusätzlich ein weißes Blinklicht, nur für die Talfahrt sichtbar: ein Verband mit einer Länge über 110 m fährt am Tauberwerth (Teilstrecke 3) zu Berg.
- b)
-
an der Signalstelle B ein weißes Blinklicht, nur für die Talfahrt sichtbar: ein Verband mit einer Länge über 110 m umfährt das Betteck zu Berg.
- 6.
-
Eine Sperrung der Schifffahrt für die Talfahrt wird an den Signalstellen A oder B durch zwei nur für die Talfahrt sichtbare rote Lichter übereinander angezeigt. Eine Sperrung der Schifffahrt für die Bergfahrt wird an den Signalstellen D oder E durch zwei nur für die Bergfahrt sichtbare rote Lichter übereinander angezeigt.