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RPflG 1969 § 1 Allgemeine Stellung des Rechtspflegers

Rechtspflegergesetz

Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege wahr.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 3 Sa 46/14
4. August 2015
3 Sa 46/14 4. August 2015
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3d A 1614/11.O
21. Mai 2014
3d A 1614/11.O 21. Mai 2014