Der Steigerungsbetrag ergibt sich aus der Vervielfältigung von
- 1.
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beitragspflichtigem Durchschnittseinkommen, - 2.
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Anzahl der Arbeitsjahre und - 3.
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Steigerungssatz.
Der Steigerungsbetrag ergibt sich aus der Vervielfältigung von
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