Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
RVO (XXXX) §§ 327 bis 348 (weggefallen)
Reichsversicherungsordnung
Dieser Paragraph ist weggefallen.
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.