Handelssaatgut folgender Arten darf nach Zulassung zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden:
- 1.
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Leguminosen: Esparsette, Pannonische Wicke; - 2.
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Öl- und Faserpflanzen: Schwarzer Senf.
Handelssaatgut folgender Arten darf nach Zulassung zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden:
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