bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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- 1
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Basissaatgut, Zertifiziertes Saatgut - 1.1
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"EG-Norm" - 1.2
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"Bundesrepublik Deutschland" - 1.3
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Kennzeichen der Anerkennungsstelle - 1.3a
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Amtlich zugeteilte Seriennummer - 1.4
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Art, bei Festulolium (Festuca spp. x Lolium spp.) die Namen der Arten innerhalb der Gattungen Festuca und Lolium 1) - 1.5
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Sortenbezeichnung 2) 4) - 1.6
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Kategorie 3) - 1.7
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Anerkennungsnummer; bei Basissaatgut von Hybridsorten von Getreide, das aus einer Mischung der mütterlichen und väterlichen Erbkomponente besteht, ist zusätzlich anzugeben "Technische Mischung" - 1.8
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"Probenahme ..." (Monat, Jahr) - 1.9
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Erzeugerland - 1.10
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Angegebenes Gewicht der Packung oder angegebene Zahl der Körner oder - bei Runkelrübe, Zuckerrübe und Roter Rübe - der Knäuel - 1.11
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Zusätzliche Angaben - 2
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Standardsaatgut - 2.1
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"EG-Norm" - 2.2
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"Standardsaatgut" - 2.3
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Name und Anschrift des Kennzeichnenden oder seine Betriebsnummer - 2.4
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Art 1) - 2.5
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Sortenbezeichnung 2) - 2.6
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Bezugsnummer - 2.7
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Wirtschaftsjahr der Schließung - 2.8
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(weggefallen) - 2.9
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Angegebenes Gewicht der Packung oder angegebene Zahl der Körner oder - bei Roter Rübe - der Knäuel - 2.10
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Zusätzliche Angaben - 3
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Handelssaatgut - 3.1
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"EG-Norm" - 3.2
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"Bundesrepublik Deutschland" - 3.3
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Kennzeichen der Zulassungsstelle - 3.3a
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Amtlich zugeteilte Seriennummer - 3.4
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"Handelssaatgut (nicht der Sorte nach anerkannt)" - 3.5
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Art 1) - 3.6
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Zulassungsnummer - 3.7
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"Probenahme ..." (Monat, Jahr) - 3.8
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Aufwuchsgebiet - 3.9
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Angegebenes Gewicht der Packung oder angegebene Zahl der Körner - 3.10
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Zusätzliche Angaben - 4
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Saatgutmischungen - 4.1
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"Bundesrepublik Deutschland" - 4.2
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Kennzeichen der Anerkennungsstelle - 4.2a
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Amtlich zugeteilte Seriennummer - 4.3
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"Saatgutmischung für ..." (Verwendungszweck) - 4.4
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Mischungsnummer - 4.5
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"Verschließung ..." (Monat, Jahr) - 4.6
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Angegebenes Gewicht der Packung oder angegebene Zahl der Körner - 4.7
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Zusätzliche Angaben - 5
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Anerkanntes Vorstufensaatgut - 5.1
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Angaben nach den Nummern 1.2 bis 1.5 und 1.7 bis 1.11 - 5.2
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"Vorstufensaatgut" - 6
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Nicht anerkanntes Saatgut - 6.1
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Name der für die Feldbesichtigung zuständigen Behörde - 6.2
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"Bundesrepublik Deutschland" - 6.2a
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Amtlich zugeteilte Seriennummer - 6.3
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Art 1) - 6.4
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Sortenbezeichnung; bei Sorten, die nur als Komponenten zur Erzeugung von Hybridsorten verwendet werden, das Wort "Komponente" - 6.5
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Kategorie - 6.6
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Bei Hybridsorten das Wort "Hybride" - 6.7
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Kennnummer des Feldes oder der Partie - 6.8
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Angegebenes Gewicht der Packung - 6.9
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"Noch nicht anerkanntes Saatgut" - 7
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Saatgut nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes - 7.1
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Angaben nach den Nummern 1.2 5) , 1.4, 1.10, 4.5 - 7.2
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„Bundessortenamt” 5) - 7.2a
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Amtlich zugeteilte Seriennummer - 7.3
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Genehmigungsnummer des Bundessortenamtes - 7.4
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vorläufige Bezeichnung der Sorte, ihre Kennnummer und sofern vorhanden in Klammern die vorgeschlagene Sortenbezeichnung - 7.5
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Angaben nach § 43 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d - 7.6
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„Nur für Versuchszwecke” 5)
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- 1)
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Botanische Bezeichnung (ohne Autorennamen) und deutsche Bezeichnung. - 2)
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Bei Saatgut von Gemüsesorten ist der Hinweis nach § 33 Abs. 8 im Anschluss an die Sortenbezeichnung und von dieser durch einen Schrägstrich getrennt anzugeben. Der Hinweis darf nicht auffälliger sein als die Sortenbezeichnung. - 3)
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Bei Zertifiziertem Saatgut zweiter oder dritter Generation sind der Kategoriebezeichnung „Zertifiziertes Saatgut” die Wörter „zweiter Generation” oder „dritter Generation” anzufügen. - 4)
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Bei Zertifiziertem Saatgut erster und zweiter Generation von Sorten von Nacktgerste ist auf dem Etikett zusätzlich der Hinweis „Mindestkeimfähigkeit 75 %“ anzugeben. Bei Saatgut von Zuckermais „super sweet“ ist auf dem Etikett zusätzlich der Hinweis „Mindestkeimfähigkeit 80 %“ anzugeben. - 5)
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Dies gilt nicht für Saatgut von Gemüsearten.