Eine Sorte ist beständig, wenn sie in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale nach jeder Vermehrung oder, im Falle eines Vermehrungszyklus, nach jedem Vermehrungszyklus unverändert bleibt.
SaatVerkG 1985 § 33 Beständigkeit
Saatgutverkehrsgesetz *)
Referenzen
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