Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.
SaatVerkG 1985 § 32 Homogenität
Saatgutverkehrsgesetz *)
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.