Die Sortenausschüsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und die Beisitzer sind vom Präsidenten bestimmte Mitglieder des Bundessortenamtes.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
SaatVerkG 1985 § 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse
Saatgutverkehrsgesetz *)
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.