Die Sortenausschüsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und die Beisitzer sind vom Präsidenten bestimmte Mitglieder des Bundessortenamtes.
SaatVerkG 1985 § 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse
Saatgutverkehrsgesetz *)
Referenzen
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