SaAusbV 2005 § 2 Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Fahrzeugsattlerei,
2.
Reitsportsattlerei und
3.
Feintäschnerei
gewählt werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von