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SamEnV § 19 Inkrafttreten

Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren

Diese Verordnung tritt 14 Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 5 und 12 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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