Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

SchfHwG § 35 Rechtsweg

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

Für alle Streitigkeiten, die Angelegenheiten der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch die Versorgungsanstalt betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 5 K 18.5601
2. August 2023
M 5 K 18.5601 2. August 2023