Für alle Streitigkeiten, die Angelegenheiten der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch die Versorgungsanstalt betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
SchfHwG § 35 Rechtsweg
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Referenzen
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