SchfHwG § 35 Rechtsweg

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

Für alle Streitigkeiten, die Angelegenheiten der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch die Versorgungsanstalt betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

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