Für alle Streitigkeiten, die Angelegenheiten der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch die Versorgungsanstalt betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
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SchfHwG § 35 Rechtsweg
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 5 K 18.5601
2. August 2023
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M 5 K 18.5601 | 2. August 2023 |