SchfHwG § 43 Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.

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