Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.
SchfHwG § 43 Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Referenzen
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