Rechtsverordnungen können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
SchfHwG § 44 Verkündung von Rechtsverordnungen
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Referenzen
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