Jeder Betrieb unterliegt der Beaufsichtigung durch den beamteten Tierarzt.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
SchHaltHygV § 10 Amtliche Beaufsichtigung
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.